OMBUD LSA

Beratung und Beschwerde in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt

unabhängig  *  vertraulich  *  kostenlos

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steht Ihnen die Kinder- und Jugendhilfe mit vielen Aufgaben und Leistungen zur Seite: Beratung, Kindertagesbetreuung, Familienhilfen, Tages- oder Wohngruppen uvm..

Fachkräfte beim Jugendamt oder bei den verschiedenen Angeboten und in ambulanten bzw. stationären Hilfen freier Träger arbeiten dazu mit den Familien zusammen. Die Richtschnur ist das Kindeswohl.

ABER nicht immer funktioniert das reibungslos.

* Gibt es Konflikte wegen unterschiedlicher Vorstellungen, was das Beste ist? *

* Wird nicht klar, wie Verfahren ablaufen und weshalb welche Entscheidungen getroffen wurden? *

* Besteht das Gefühl, nicht ausreichend beteiligt und beraten zu werden? *

* Gibt es Unsicherheiten, welche Rechte und Möglichkeiten Ihnen noch zur Verfügung stehen? *

* Macht sich ein Gefühl von Machtlosigkeit und Resignation breit? *

Dann lassen Sie sich von der Ombudschaftlichen Beratung in Sachsen-Anhalt zu Ihrem Fall beraten!

Nehemen Sie HIER Kontakt zum Beratungsteam auf

Das Angebot ist kostenlos und vertraulich. Ombudschaft arbeitet unabhängig vom Jugendamt und freien Trägern.

In den ombudschaftlichen FAQ´s finden Sie einen Überblick über die Themen und Fragen, mit denen sich andere Ratsuchende bereits an Ombudsstellen wenden.

direkt in der Kinder- und Jugendhilfe oder in anderen Berufsfeldern der Beratung, Begleitung und Unterstützung, sind Sie für junge Menschen und Familien eine wichtige Ansprechperson und kennen die Sorgen und Probleme auch über den eigenen Wirkungskreis hinaus.

Wenn die eigene Tätigkeit an ihre Grenzen kommt, ist es wichtig, Ratsuchende gut verweisen zu können. Für junge Menschen und Familien mit Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe sind Sie womöglich …

Arbeiten Sie mit jungen Menschen oder Familien zusammen, die im oben beschriebenen Sinne mit Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe konfrontiert sind? Dann ermutigen Sie sie dazu, sich beim Beratungsteam zu melden! Im Zweifel können Sie zuerst auch selbst den Kontakt aufnehmen und abklären, ob es sich um einen ombudschaftlichen Fall handelt. So erreichen Sie das Beratungsteam…

Das Projekt OMBUD LSA ist immer daran interessiert, Netzwerkpartner:innen und Schnittstellen kennenzulernen. Zudem möchten wir die eigene Arbeit transparent machen und Vorbehalte abbauen. Möchten Sie als Team, Einrichtung oder Träger einen Einblick und Austausch zur ombudschaftlichen Arbeit erhalten? Dann nehmen Sie gerne den Kontakt zum Projekt auf!

Das Beratungsteam von OMBUD LSA wird auch durch Ehrenamtliche unterstützt. Ob Netzwerkarbeit oder die Co-Beratung junger Menschen und Familien: Interessierte (ehemalige) Fachkräfte können sich bei Interesse sehr gerne an das Beratungsteam wenden!

Gemäß § § 9a SGB VIII  wird in den Ländern sichergestellt,

dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden.

Ombudsstellen arbeiten demnach als externe und v.a. unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen. Im Konfliktfall leisten sie so Vermittlungsarbeit zwischen den leistungsberechtigten jungen Menschen und deren (Pflege-)Familien auf der einen sowie den Leistungserbringern (z.B. Einrichtungen) oder Leistungsträgern (Jugendämter) der Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen Seite.

Ombudschaftliche Beratung ist für die Ratsuchenden kostenlos und vertraulich!

In der Praxis beinhaltet die Arbeit einer Ombudstelle Formen der Beratung, Begleitung, Unterstützung und Vertretung von Leistungsberechtigten. Das Ziel ist es vor allem dafür zu sorgen, dass junge Menschen und ihre Familien möglichst so weit gestärkt werden, dass sie ihren Standpunkt und ihre Rechte selbst vertreten können: Empowerment!

Über den Einzelfall hinausgehend tragen die Impulse aus der Ombudschaft somit auch zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kinder- und Jugendhilfe bei. Dazu bietet sich die Ombudschaft als Netzwerkpartnerin an und macht ihre Arbeit und Erkenntnisse im fachlichen Austausch transparent.

Ombudschaft stärkt die Rechte der leistungsberechtigten jungen Menschen und (Pflege-)Familien und orientiert sich am Kindeswohl. Sie erhält ihr Mandat von den Ratsuchenden. In diesem Sinne agiert sie „fachlich fundiert parteilich„.

Sie ist also keine Form der Mediation zwischen den Beteiligten.

Ombudschaft bewegt sich dabei im Rahmen der bestehden Gesetze und Verordnungen. Mit Blick darauf und auf das Kindeswohl orientiert, wird in Konflikten vermittelt. Es geht also nicht darum, einseitig den Willen von Ratsuchenden durchzusetzen.

Ombudschaft ist nicht weisungsgebunden. Sie ist aber ebensowenig weisungsberechtigt gegenüber den öffentlichen oder freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

Sie ist daher keine Form der Fachaufsicht.

Ombudschaft ist auch keine Form anwaltlicher Rechtsberatung oder ersetzt diese!

Wenn Konflikte in juristische Auseinandersetzungen z.B. beim Familiengericht münden, ist anwaltlicher Rat erforderlich. Ombudschaft ist dann auch keine Schlichtungsstelle für laufende familiengerichtliche Verfahren

Die Notwendigkeit externer und unabhängiger Beratungs- und Beschwerdestellen ist eine zentrale Lehre aus den Missbrauchsskandalen in der Kinder- und Jugendhilfe in der Vergangenheit und leider auch Gegenwart. In den letzten 20 Jahren haben sich in fast allen Bundesländern Ombudsstellen etabliert. Beschwerde- und Beteilgungsrechte wurden in der Gesetzgebeung kontinuierlich gestärkt; zuletzt mit der SGB VIII-Reform 2021, die u.a. Ombudsstellen, externe Beschwerde in EInrichtungen oder Beratungsansprüche konkretisiert hat.

In der Beziehung zwischen den Leistungsberechtigten (jungen Menschen und Familien) auf der einen und den Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen Seite besteht per se eine strukturelle Machtasymmetrie zu Gunsten der Fachkräfte. In Hinblick z.B. auf Rechtskenntnisse, Erfahrungen mit Verfahrensabläufen oder Artikulationsmöglichkeiten und Machtmitteln sind sie meist überlegen.

Ombudschaftliche Arbeit will hier im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit für einen Machtausgleich im System der Kinder- und Jugendhilfe sorgen. Das bedeutet, für die Rechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Familien einzustehen und ihren Anspruch auf Hilfen sowie auf Beteiligung und Beschwerde im Verfahren zu beachten.

Wer sich nicht gut beraten, beteiligt oder beschieden fühlt, kann sich an die Ombudschaft wenden. Es geht aber nicht darum, den einseitigen „Willen“ der Leistungsberechtigten durchzusetzen, sondern in Konfliktfällen unabhängig zu vermitteln. Zentral ist die Orientierung am Kindeswohl. So soll insgesamt das Ziel des Machtausgleiches mithilfe einer fachlich fundierten Parteilichkeit erreicht werden. Das bedeutet, dass die strukturell unterlegene Partei zur Durchsetzung ihrer Rechte beraten und unterstützt wird.

Ombudschaftliche Beratung und Unterstützung erhalten Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und ihre (Pflege-)Familien als (potenzielle) Berechtigte bzw. Betroffene von Aufgaben und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 2 SGB VIII, wenn es in diesem Zusammenhang zu Konflikten mit den zuständigen Fachkräften und Institutionen kommt. Dies gilt für Konflikte mit öffentlichen Trägern (Jugendämter) und auch freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.

OMBUD LSA ist Mitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V.. Dies ist ein Zusammenschluss unabhängiger Ombudsstellen im Bundesgebiet. Es dient dem Fachaustausch, der Qualifizierung und Weiterentwicklung von Ombudschaft. Das seit 2008 bestehende Netzwerk setzt sich für die Stärkung der Rechte, Interessen und Selbstorganisation junger Menschen und ihrer Familien im Kontext von Jugendhilfe ein, insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

Die Mitglieder sind einem gemeinsamen Qualitätsverständnis verpflichtet:

* Unabhängige und transparente Beratung
* Freiwilligkeit der Inanspruchnahme des Beratungsangebotes
* Beratung und Begleitung nur durch Beauftragung der Anfragenden
* Beratung und Begleitung nach dem 4-Augen-Prinzip
* Ergebnissicherung durch Dokumentation und Reflexion
* Handlungsleitend ist das Kindeswohl
* Fachlichkeit durch Beratung von sozialpädagogisch oder juristisch erfahrenen Mitarbeitenden
* Qualitätssicherung durch Kooperation im Bundesnetzwerk

Flyer für (Pflege-)Familien

Flyer für Fachkräfte

ombud-lsa.de befindet sich wie das Projekt selbst im Aufbau und wird sukzessive inhaltlich erweitert.

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