OMBUD LSA

Beratung und Beschwerde in der Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen-Anhalt

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Werde Teil unseres Teams - Verstärkung für die ombudschaftliche Beratung gesucht!

Werde Teil unseres Teams!

Wir suchen zum nächst möglichen Zeitpunkt eine/n Referent:in zur Unterstützung unseres Teams im Bereich der ombudschaftlichen Beratung. 

Die gesamte Stellenausschreibung kann hier eingesehen werden. Bewerbungsschluss ist der 22.08.2022. 

Unser Beratungsteam

Martin Blasche

staatl. anerkannter Erzieher und Sozialwissenschaftler; Standort Stendal

Erreichbarkeit: 0157.39108070
 

Ulrike Bertram

staatl. anerkannte Sozialarbeiterin; Standort Magdeburg

Erreichbarkeit: 0157.36547917

Lisa Jahns

staatl. anerkannte Erzieherin und Sozialarbeiterin; Standort Magdeburg

Erreichbarkeit: 0177.7505463

 

Deine / Ihre Nachricht an uns:

Das Beratungsteam ist über Telefon, SMS, WhatsApp oder Telegram direkt erreichbar. Falls persönlich gerade niemand zu erreichen ist, melden wir uns in der Regel innerhalb von ein bis zwei Tagen zurück. Gerne kann für die Nachricht auch der Anrufbeantworter genutzt werden. So können wir gleich bestmöglich auf das Anliegen eingehen.

Außerdem erreicht uns eine Nachricht auch ganz sicher per Mail an kontakt@ombud-lsa.de bzw. über das Kontaktformular.

An Feiertagen und Wochenenden findet kein Beratungsangebot statt. Persönliche Termine können nach individueller Vereinbarung stattfinden.

Hilfe in Notsituationen

OMBUD LSA ist nicht rund um die Uhr als Notdienst erreichbar. In ganz akuten Notsituationen stehen auch zur Verfügung:

Polizei-Notruf

110

Rettungsdienst

112

Notdienste Jugendämter

Übersicht in Sachsen-Anhalt

Über "OMBUD LSA"

…ist im Oktober 2020 gestartet und wird vom Land Sachsen-Anhalt über das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Geleichstellung gefördert. Der KinderStärken e.V. ist Träger des Projektes. Der Landesverband Sachsen-Anhalt des PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverbands ist Kooperationspartner. Ein Steuerungskreis bestehend aus Expert*innen der Kinder- und Jugendhilfe, aus Politik und Verwaltung sowie aus der ombudschaftlichen Praxis und der Wissenschaft berät den Träger fachlich und konzeptionell. Zudem sind wir Mitglied im Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe e.V..

Seit 2021 regelt der neue § 9a im SGB VIII, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung, Vermittlung und Klärung von Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe (egal ob bei öffentlichen oder freien Trägern) an eine Ombudsstelle wenden können. In Sachsen-Anhalt arbeitet dazu „OMBUD LSA“. Wir sind eine unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle, die Vermittlungsarbeit zwischen den Leistungsberechtigten (Kindern, Jugendliche, jungen Erwachsene und deren Familien) und den Leistungserbringern und/oder Leistungsträgern der Kinder- und Jugendhilfe leistet. Gemeinsam mit den Adressat:innen, Fachkräften der öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe und dem Steuerungskreis wurde ein Konzept für ombudschaftliche Beratung in Sachsen-Anhalt entwickelt bzw. beständig weiterentwickelt.

Unsere Materialien

Flyer für junge Menschen

Flyer für (Pflege-)Eltern

Flyer für Fachkräfte

Mehr Taschengeld ab 2022! - Anpassung für Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe

Wer in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe oder betreuten Wohnformen in Sachsen-Anhalt lebt erhält künftig monatlich:

Alter in Jahren

Barbetrag in Euro

Alter in Jahren

Barbetrag in Euro

0 -2

0

10

24,20

3

6

11

29,20

4

7,10

12

33,30

5

8,10

13

38,30

6

12,10

14

47,40

7

14,10

15

53,40

8

17,10

16

61,50

9

20,20

17

68,50

Ab dem 18. Lebensjahr gibt es dann 121,23 Euro

Über 27 Jahre hinweg gab es in Sachsen-Anhalt keine Aktualisierung der Verordnung, die das Taschengeld für junge Menschen festlegt, denen Hilfen nach §§ 34, 35 oder 35a Abs. 2 Nr. 4 des SGB VIII gewährt wird. Am 01. Juli 2021 trat eine neue Verordnung in Kraft. Die alte stammt aus dem Jahr 1994. Die Sätze des Barbetrags zur persönlichen Verfügung wurden deutlich angehoben. Die Sätze werden immer zum 01. Januar neu angepasst.

Dieses „Taschengeld“ steht den jungen Menschen vollständig zu und unterliegt ihrer persönlichen Verfügung. Weder Sorgeberechtigte noch Einrichtungen können dies einfach so für andere Zwecke und Maßnahmen oder gar Sanktionen nutzen!

Geregelt ist der Barbetrag grundsätzlich im SGB VIII im § 39 Abs. 2 Satz 3 sowie in § 21 des Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die ganze Verordnung ist hier zu finden. Die Anpassung für 2022 ist hier zu finden.

Save the Date: 29. April 2022 - Störenfriede oder Mitstreiter? Zur Bedeutung von Ombudschaft für die Kinder- und Jugendhilfe​

 

Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe ist seit Juni 2021 mit dem § 9a SGB VIII bundesgesetzlich verankert. Alle jungen Menschen und ihre Familien müssen die Möglichkeit haben, sich bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe an unabhängige Ombudsstellen zu wenden. Diese bieten unabhängige Information, Beratung und Vermittlung an, die auf den individuellen Rechtsansprüchen der Ratsuchenden basiert.

Die Tätigkeit unabhängiger Ombudsstellen, die es bereits seit 20 Jahren in Deutschland gibt, bringt zudem wertvolle Erkenntnisse über die Kinder- und Jugendhilfe mit sich. Wer wendet sich mit welchen Anliegen an Ombudsstellen und was kann hieraus für die Kinder- und Jugendhilfe abgeleitet werden? Neben langjährigen Praxiserfahrungen können nun erstmalig bundesweit einheitliche Zahlen Aufschluss zu diesen Fragen liefern, die im Zuge einer umfangreichen statistischen Erhebung der Ombudsstellen des Bundesnetzwerks Ombudschaft gewonnen wurden. Prof. Dr. Ulrike Urban-Stahl wird erste Erkenntnisse vorstellen und fachlich einordnen.

Des Weiteren werden in einer Podiumsdiskussion denkbare Varianten, ombudschaftliche Strukturen bedarfsgerecht entsprechend des § 9a umzusetzen, aus juristischer und pädagogischer Perspektive ausgelotet.

 

In Fachforen wird u.a. diskutiert, wie Ombudschaft in Bereichen jenseits der Hilfen zur Erziehung (z.B. für den Bereich Kita) konzipiert werden kann, wie Ombudsstellen und andere Stellen als Beschwerdemöglichkeit außerhalb von stationären Jugendhilfe-Einrichtungen fungieren können, wie die Erkenntnisse der ombudschaftlichen Tätigkeiten in die Qualitätsentwicklung freier und öffentlicher Träger einfließen können und wie Selbstorganisationen junger Menschen und ihrer Familien und Ombudschaft zusammengedacht werden können.

Workshopreihe zu Beteiligungs- und Beschwerderechten in den stationären Hilfen

Nach einem ersten gelungenen Auftakt im August war das Modellprojekt über den Monatswechsel von November zum Dezember erneut zu Gast im Sozialtherapeutischen Zentrum Gut Priemern gGmbH im Landkreis Stendal. Gemeinsam mit Fachkräften und jungen Menschen aus den verschiedenen Standorten des Trägers fanden über drei Tage hinweg Workshops zu den Themen der Beteiligung und Beschwerde statt.

War der erste Tag noch sehr theoretisch und auch von viel rechtlichen Hintergründen geprägt, ging es an den Folgetagen dann in die Praxis. Zunächst, in getrennten Runden, gab es intensive Gespräche zu den jeweiligen Erfahrungen mit Beteiligung und Beschwerden in den Hilfen. Neben einem Rechte-Quiz wurde auch eine Galerie der Kinderrechte erstellt, die zum Austausch über das eigene Wissen und selbst gemachte Erfahrungen einlud.

Zum Abschluss gab es dann eine große gemeinsame Sitzung. In einer fiktiven Gruppenstunde konnten Fachkräfte und junge Menschen dann einmal die Rollen tauschen. In zwei Szenen wurden Gespräche als Rollenspiel aufgeführt; einmal ein scheiterndes und dann ein gelingendes Setting. Neben viel Spaß und auch Überraschungen durch den Rollentausch bot das Spiel vor allem viele Dikussionspunkte dazu, was z.B. im Miteinander und bei Gesprächen in der Gruppe hilfreich oder hinderlich sein kann.

Nach drei spannenden und intensiven Tagen fand sich abschließend auch eine kleine Arbeitsgruppe aus Fachkräften und jungen Menschen zusammen. Diese will die Themen in der kommenden Zeit weiter bearbeiten und die gemeinsame Stärkung von Beteiligung und guter Beschwerdekultur im Alltag voranbringen.

Vielen Dank an alle Beteiligten für diese Möglichkeit, die Offenheit und das Engagement (auch nach der Schule!)!

Erster Partizipationsworkshop zur Ombudschaft!

Pandemiebedingt hat es lange gedauert aber Anfang August konnte das Modellprojekt für ombudschaftliche Beratung in Sachsen-Anhalt nun endlich einen ersten Präsenzworkshop mit jungen Menschen durchführen!

Dazu war das Projektteam zu Gast im Sozialtherapeutischen Zentrum Gut Priemern gGmbH im Landkreis Stendal. Unter anderem erhalten Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren dort Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen sowie stationäre Erziehungshilfe.

Mit jungen Menschen aus verschiedenen Projekten wurde zunächst ein dialogischer Prozess über die Rechte und Möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen insbesondere in der stationären Jugendhilfe angeregt. Dabei gab es gerade für die jungen Menschen viel Raum zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Darüber hinaus war es für das Ombudschafts-Projekt überaus relevant, die jungen Menschen als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt anhören zu können und ihre eigenen Vorstellungen und Bedarfe in Hinblick auf die Umsetzung ombudschaftlicher Beratung in die Projektentwicklung einfließen zu lassen.

Neben dem bisherigen Austausch mit Fachkräften der Jugendhilfe kann so nun auch die wertvolle und vor allem notwendige Perspektive junger Menschen in den Aufbauprozess eingehen. Für diese Möglichkeit bedankt sich das Projektteam herzlich bei den teilnehmenden jungen Menschen und auch beim Team des Gut Priemern!

Neue Regelungen zur Kostenheranziehung
Bescheide überprüfen!

Seit der Neuregelung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes gelten auch neue Richtlinien für die Kostenheranziehung junger Menschen in der Jugendhilfe: 

  • „Kostenheranziehung in Höhe von maximal 25% aus dem aktuellen Monatseinkommen (bisher: max. 75% aus dem durchschnittlichen Einkommen des Vorjahres)
  • eigenes Kindergeld wird herangezogen
  • Heranziehung aus Vermögens für junge Volljährige (die nach § 41 SGB VIII untergebracht sind) entfällt
  • NICHT herangezogen werden dürfen: Einkommen aus Praktika/Schülerjobs bis max. 150€/Monat; Einkommen aus Ferienjobs und ehrenamtlichen Tätigkeiten; 150€ als Teil einer Ausbildungsvergütung
  • Das Jugendamt kann im Einzelfall von der Heranziehung komplett absehen

Wo steht´s: SGB VIII §§ 91 – 94

Wenn Du aktuell oder in den letzten vier Jahren von der Kostenheranziehung betroffen bist oder warst, empfehlen wir Dir, Deine Kostenheranziehungsbescheide schnellstmöglich zu überprüfen. Im Einzelfall können zu viel gezahlte Kostenbeiträge bis zu vier Jahren rückwirkend erstattet werden!

Wie das geht sowie mehr zum Thema gibt es beim Bundesnetzwerk Ombudschaft oder unter www.kostenheranziehung.info .

Mehr Taschengeld ab 01. Juli! - Anpassung für Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe

Wer in Einrichtungen der stationären Jugendhilfe oder betreuten Wohnformen in Sachsen-Anhalt lebt erhält künftig monatlich:

Alter in Jahren

Barbetrag in Euro

Alter in Jahren

Barbetrag in Euro

0 -2

0

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3

6

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7

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33

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7

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53

8

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61

9

20

17

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Die Sätze werden immer zum 01. Januar neu angepasst. 

Über 27 Jahre hinweg gab es in Sachsen-Anhalt keine Aktualisierung der Verordnung, die das Taschengeld für junge Menschen festlegt, denen Hilfen nach §§ 34, 35 oder 35a Abs. 2 Nr. 4 des SGB VIII gewährt wird. Am 01. Juli trat nun eine neue Verordnung in Kraft. Die alte stammt aus dem Jahr 1994. Die Sätze des Barbetrags zur persönlichen Verfügung wurden deutlich angehoben. Bisher zählten sie bundesweit zu den niedrigsten. Gut 4.000 junge Menschen profitieren von der Neuregelung!

Dieses „Taschengeld“ steht den jungen Menschen vollständig zu und unterliegt ihrer persönlichen Verfügung. Weder Sorgeberechtigte noch Einrichtungen können dies einfach so für andere Zwecke und Maßnahmen nutzen!

Warum das so lange gedauert hat, beschreibt der MDR: Darum gab es in Sachsen-Anhalt 27 Jahre keine Erhöhung des Taschengeldes.

Geregelt ist der Barbetrag grundsätzlich im SGB VIII im § 39 Abs. 2 Satz 3 sowie in § 21 des Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die ganze Verordnung ist hier zu finden.

Am 10.06.2021 ist das neue Gesetz zur Stärkung von Kinder- Jugendlichen (KJSG) in Kraft getreten

Seit 2016 wurde über die Reform des SGB VIII stark diskutiert. Nun ist sie da! Seit dem 10.06. 2021 ist das neue KJSG in Kraft. Dies bedeutet nun auch für die Ombudschaft die stark umkämpfte gesetzliche Legitimation. Mit dem neu eingeführten § 9a Ombudsstellen müssen die Länder zukünftig sicherstellen, dass „junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können.“

Einen groben Überblick zu den Neuerungen erhalten Sie hier.

Hört doch mal zu!

„Im Videoprojekt “Hört doch mal zu!” erzählen Jugendhilfeerfahrene aus verschiedenen Bundesländern in drei Videos von ihren Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei beschreiben sie Schwierigkeiten und Probleme, aber auch, was gut war und formulieren Wünsche an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.

Dieses Projekt ist eine Zusammenarbeit zwischen den mutigen Jugendhilfeerfahrenen, dem Berliner Rechtshilfefonds Jugendhilfe e.V., der Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte in Hessen e.V., dem Kinder- und Jugendhilferechtsverein e.V., dem Bundesnetzwerk Ombudschaft in der Jugendhilfe e.V. und dem YouTuber Lebensweltenwanderer.“

Mehr zum Projekt gibt es hier.

Staatssekretärin Möbbeck und OMBUD LSA am 19.05.2021 im Gespräch

Jugendbeteiligung und ombudschaftliche Beratung sind Zukunftsthemen im Land Sachsen-Anhalt. So lautet das Fazit aus einem Gespräch mit Staatssekretärin Susi Möbbeck, die kurz vor Pfingsten den Verein KinderStärken e.V. besuchte. Durch das am 10. Juni 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung von Kindern- und Jugendlichen (KJSG) erhalten Beteiligungs- und Beschwerdestrukturen neuen Aufwind.

KinderStärken e.V. unterstützt junge Menschen dabei, ihre Wünsche einzubringen und ihre Rechte wahrzunehmen. Zwei landesweite Vorhaben werden im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration umgesetzt: das Landeszentrum Jugend + Kommune für bessere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und das Modellprojekt OMBUD LSA für ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe (gemeinsam mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.).

Den gesamten Artikel findet ihr unter: Landesportal Sachsen-Anhalt

Schaut auch im Landeszentrum Jugend + Kommune vorbei. 

1. Digitaler Fachtag am 05.02.2021

„Von der Vision zum Ziel – Wie gelingt ombudschaftliche Beratung in Sachsen-Anhalt?“ – Unter diesem Motto fand der erste landesweite Fachtag des Modellprojekts als digitale Veranstaltung statt. Wir bedanken uns für die Teilnahme von über 60 Interessierten aus dem ganzen Bundesland!

Nach Statements der Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne sowie des Projektteams zum Vorhaben und einem Vortrag von Prof. Dr. Peter Schruth (Vorstandsvorsitzender BRJ) zur ombudschaftlichen Arbeit waren die Teilnehmenden in Workshops selbst gefragt. Die Fachkräfte aus den Hilfen zur Erziehung, aus Jugendämtern, der Schulsozialarbeit sowie aus Behörden und kommunalen Parlamenten kamen dort zu einem wertvollen Austausch zusammen, in dem sie das Vorhaben diskutieren und ihre Expertise in den Entwicklungsprozess einbringen konnten.

Hier geht es zur Ergebnispräsentation

ombud-lsa.de befindet sich wie das Projekt selbst im Aufbau und wird sukzessive inhaltlich erweitert.

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